Ihr Unfallgutachter, zur schnellen Regulierung Gerd Hoehne,Bild unten.

Um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen zu können wird Ihr Gutachten in kürzester Zeit fertiggestellt und Ihnen sowie der regulierenden Versicherung per E-Mail mit Fotodokumentation zugestellt. Im persönlichen Gespräch erörtern wir die Ergebnisse und das weitere Vorgehen um eine schnellstmögliche Regulierung für Sie zu erreichen. Ein Unfallgutachten wird von uns innerhalb 1 Tages fertiggestellt.                       
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Bitte weiter durch die Seiten blättern denn wer alles gelesen hat kann sich gegen den Regulierer besser durchsetzen. Ihr gewonnenes Wissen kann Ihnen schnell einiges an Geld einbringen. Vieles jedoch bespricht sich telefonisch besser. Also anrufen wir geben gern Auskunft.

Herr Hoehne erstellt seit mehr als 30 Jahren rechtsmittelfähige Gutachten zur Beweissicherung nach einem

Verkehrsunfall in Berlin & Umgebung    


                                Tel. 0177 891 65 78  

Sie haben die Wahl zu einem

 Kfz-Sachverständiger Ihres Vertrauens

Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung des Unfallgegners ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig. Sofern jedoch nur ein sogenannter gt (Schadenhöhe liegt nicht höher als ca. € 750,00), dürfte als Schadensnachweis zumeist ein Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichen.Abrechnung auf Gutachtenbasis Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von Ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung). In diesen Fällen wird die Mehrwertsteuer nicht erstattet. Selbst wenn der Geschädigte eine Reparatur in einer Fachwerkstatt durchführen lässt, ist er nicht verpflichtet, zur Abrechnung des Unfallschadens die Reparaturkostenrechnung vorzulegen.

Weitere Info´s unter ( Klick auf das Bild )  

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Heute haben wir den :                   

  • Rechtsanwalt Kolja Zaborowski Tel. 030-695 03 880

  • www,ra-zaborowski.de      

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