Herr Hoehne erstellt seit 30 Jahren rechtsmittelfähige Gutachten zur Beweissicherung nach einem Verkehrsunfall in Berlin & Umgebung
Um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen zu können wird Ihr Gutachten in kürzester Zeit fertiggestellt und Ihnen sowie der regulierenden Versicherung per E-Mail mit Fotodokumentation zugestellt. Im persönlichen Gespräch erörtern wir die Ergebnisse und das weitere Vorgehen um eine schnellstmögliche Regulierung für Sie zu erreichen. Ein Unfallgutachten wird von uns innerhalb 1 Tages fertiggestellt.
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Tel. 0177 891 65 78 
Kfz-Sachverständiger Ihres Vertrauens
Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung des Unfallgegners ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig. Sofern jedoch nur ein sogenannter gt (Schadenhöhe liegt nicht höher als ca. € 750,00), dürfte als Schadensnachweis zumeist ein Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichen.Abrechnung auf Gutachtenbasis Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von Ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung). In diesen Fällen wird die Mehrwertsteuer nicht erstattet. Selbst wenn der Geschädigte eine Reparatur in einer Fachwerkstatt durchführen lässt, ist er nicht verpflichtet, zur Abrechnung des Unfallschadens die Reparaturkostenrechnung vorzulegen
(siehe Urteil des BGH vom 6.4.1993, AZ: VI ZR
181/92).
Heute haben wir den :
Ihr Recht: Werkstatt Ihres Vertrauens
Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen. Benötigen Sie keinen Mietwagen und Ihr Fahrzeug steht Ihnen unfallbedingt nicht zur Verfügung, können Sie statt des Mietwagens eine Nutzungsentschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp. Die Eingruppierung des Fahrzeuges, nach der sich die Höhe des Nutzungsausfalles richtet, kann durch einen Kfz-Sachverständigen vorgenommen werden.
Berlin-Mitte - Kreuzberg
Verbindung zum RA: Sabine Schottstädt Warschauerstr.47 10243 Berlin ( an der Oberbaumbrücke )
Eine Rechtsberatung sollten Sie jedoch Ihrem Rechtsanwalt überlassen, er hilft Ihnen gern.
Tel.030-206 879 45
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Ra. Zaborowski Tel. 030-39 8895 88
Berlin-Moabit - erwartet Ihren Anruf
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Berlin-Wilmersdorf-Charlottenburg
RECHTSANWALT
KAY REESE Pfalzburger Straße 4
10719 Berlin
Telefon: +49 30 88 71 99 66
Telefax: +49 30 88 71 99 77
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Auf Wunsch rechnen wir unser Honorar mit der gegnerischen Versicherung ab.Sprechen Sie uns vor Auftragsvergabe darauf an.
Erforderlich dafür sind jedoch komplette Unterlagen der gegnerischen Versicherung zur Bearbeitung.
