Der Gesetzgeber dreht mächtig an der Bußgeldschraube. Künftig gelten
innerorts folgende Sätze:
Überschreitung Alte Sätze Neue Sätze 21-25 km/h 50 Euro 80 Euro 26-30 km/h 60 Euro 100 Euro 31-40 km/h 100 Euro 160 Euro 41-50 km/h 125 Euro 200 Euro 51-60 km/h 175 Euro 280 Euro 61-70 km/h 300 Euro 480 Euro über 70 km/h 425 Euro 680 Euro
Außerorts werden folgende Bußgelder fällig:
Überschreitung Alte Sätze Neue Sätze 1-25 km/h 40 Euro 70 Euro 26-30 km/h 50 Euro 80 Euro 31-40 km/h 75 Euro 120 Euro 41-50 km/h 100 Euro 160 Euro 51-60 km/h 150 Euro 240 Euro 61-70 km/h 275 Euro 440 Euro über 70 km/h 375 Euro 600 Euro
Aber auch andere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden künftig ebenfalls teurer:
- wer bislang mit Alkohol oder Drogen am Steuer ertappt wurde, musste bislang 250 Euro zahlen, jetzt werden 500 Euro fällig. Beim zweiten Verstoß verdoppelt sich der Betrag von 500 auf 1000 Euro, beim dritten werden statt 750 künftig 1500 Euro fällig.
- Wer ein Überholverbot missachtet, ist mit 150 statt wie bisher mit 75 Euro dabei.
- Eine rote Ampel zu überfahren kostet künftig 90 statt 50 Euro. War die Ampel länger als eine Sekunde rot, gelten 200 statt wie bisher 125 Euro.
- Wer unerlaubt den Seitenstreifen befährt, zahlt künftig 75 statt der bis Ende Januar gültigen 50 Euro.
Keine Änderung gibt es bei den Regeln zu den Fahrverboten. Hier bleibt alles beim Alten. Nach wie vor gilt: Wer innerorts mit mehr als 31 Stundenkilometern über der vorgeschriebenen Geschwindigkeitsgrenze erwischt wird, muss mit einem Monat Fahrverbot rechnen, ab 51 km/h Überschreitung drohen zwei und ab 61 km/h Überschreitung drei Monate Fahrverbot. Wer eine rote Ampel überfährt, gibt für einen Monat den Schein ab. Wer mit mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut erwischt wird, muss mit einem Monat Fahrverbot rechnen, Wiederholungstätern drohen zwei bis drei Monate Scheinentzug. Fahrverbote gelten darüber hinaus weiterhin etwa bei zu wenig Abstand zum Vordermann und bei gefährdenden Überholmanövern. Punkte bleiben
Auch beim Flensburger Punktekatalog ändert sich nichts. Wer beispielsweise innerorts mit mehr als 21 Stundenkilometern Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt wird, muss weiterhin mit einem Punkt in der Verkehrssünderkartei rechnen. Drei Punkte gibt es ab 26 Stundenkilometern Überschreitung, vier ab 41 km/h zu viel.
Außerorts gilt abweichend: Vier Punkte gibt es hier erst ab 51 Stundenkilometern Überschreitung, ansonsten gelten die gleichen Sätze wie innerorts. Vier Punkte gibt es auch, wer sich mit Alkohol am Steuer erwischen lässt oder wer eine Ampel überfährt, die länger als eine Sekunde rot ist.
Warum wird eigentlich an der Bußgeldschraube gedreht?
Ziel der Bußgelderhöhungen sei es, die Hauptunfallursachen überhöhte Geschwindigkeit, dichtes Auffahren und Alkohol am Steuer wirksamer zu bekämpfen, heißt es aus dem Bundesverkehrsministerium. Laut einer Studie zur Verkehrssicherheit sind das zugleich die Verhaltensweisen, die Autofahrern die größte Angst einjagen. 94 Prozent der Deutschen sehen die größte Gefahr im Straßenverkehr durch Drängeln. Alkohol am Steuer und zu hohe Geschwindigkeit folgen dicht dahinter.
Hintergrund: Auslands-Fleppe
- Wer in Deutschland ein schwerwiegendes Vergehen im Straßenverkehr begangen hatte und für längere Zeit seinen Führerschein verlor, hatte früher die Möglichkeit, diesen in einem anderen Land zu wiederholen, um auch hierzulande wieder am Straßenverkehr teilzunehmen.
- Diesem so genannten Führerschein-Tourismus in das benachbarte Ausland hat der Gesetzgeber mit dem neuen Führerscheinrecht seit dem 19. Januar einen Riegel vorgeschoben. Ausländische Fahrerlaubnisse gelten nicht mehr, wenn zuvor der deutsche Führerschein entzogen wurde.
Der Gesetzgeber dreht mächtig an der Bußgeldschraube. Künftig gelten
innerorts folgende Sätze:
| Überschreitung | Alte Sätze | Neue Sätze |
| 21-25 km/h | 50 Euro | 80 Euro |
| 26-30 km/h | 60 Euro | 100 Euro |
| 31-40 km/h | 100 Euro | 160 Euro |
| 41-50 km/h | 125 Euro | 200 Euro |
| 51-60 km/h | 175 Euro | 280 Euro |
| 61-70 km/h | 300 Euro | 480 Euro |
| über 70 km/h | 425 Euro | 680 Euro |
Außerorts werden folgende Bußgelder fällig:
| Überschreitung | Alte Sätze | Neue Sätze |
| 1-25 km/h | 40 Euro | 70 Euro |
| 26-30 km/h | 50 Euro | 80 Euro |
| 31-40 km/h | 75 Euro | 120 Euro |
| 41-50 km/h | 100 Euro | 160 Euro |
| 51-60 km/h | 150 Euro | 240 Euro |
| 61-70 km/h | 275 Euro | 440 Euro |
| über 70 km/h | 375 Euro | 600 Euro |
Aber auch andere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden künftig ebenfalls teurer:
- wer bislang mit Alkohol oder Drogen am Steuer ertappt wurde, musste bislang 250 Euro zahlen, jetzt werden 500 Euro fällig. Beim zweiten Verstoß verdoppelt sich der Betrag von 500 auf 1000 Euro, beim dritten werden statt 750 künftig 1500 Euro fällig.
- Wer ein Überholverbot missachtet, ist mit 150 statt wie bisher mit 75 Euro dabei.
- Eine rote Ampel zu überfahren kostet künftig 90 statt 50 Euro. War die Ampel länger als eine Sekunde rot, gelten 200 statt wie bisher 125 Euro.
- Wer unerlaubt den Seitenstreifen befährt, zahlt künftig 75 statt der bis Ende Januar gültigen 50 Euro.
Punkte bleiben
Auch beim Flensburger Punktekatalog ändert sich nichts. Wer beispielsweise innerorts mit mehr als 21 Stundenkilometern Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt wird, muss weiterhin mit einem Punkt in der Verkehrssünderkartei rechnen. Drei Punkte gibt es ab 26 Stundenkilometern Überschreitung, vier ab 41 km/h zu viel.
Außerorts gilt abweichend: Vier Punkte gibt es hier erst ab 51 Stundenkilometern Überschreitung, ansonsten gelten die gleichen Sätze wie innerorts. Vier Punkte gibt es auch, wer sich mit Alkohol am Steuer erwischen lässt oder wer eine Ampel überfährt, die länger als eine Sekunde rot ist.
Warum wird eigentlich an der Bußgeldschraube gedreht?
Ziel der Bußgelderhöhungen sei es, die Hauptunfallursachen überhöhte Geschwindigkeit, dichtes Auffahren und Alkohol am Steuer wirksamer zu bekämpfen, heißt es aus dem Bundesverkehrsministerium. Laut einer Studie zur Verkehrssicherheit sind das zugleich die Verhaltensweisen, die Autofahrern die größte Angst einjagen. 94 Prozent der Deutschen sehen die größte Gefahr im Straßenverkehr durch Drängeln. Alkohol am Steuer und zu hohe Geschwindigkeit folgen dicht dahinter.
Hintergrund: Auslands-Fleppe
- Wer in Deutschland ein schwerwiegendes Vergehen im Straßenverkehr begangen hatte und für längere Zeit seinen Führerschein verlor, hatte früher die Möglichkeit, diesen in einem anderen Land zu wiederholen, um auch hierzulande wieder am Straßenverkehr teilzunehmen.
- Diesem so genannten Führerschein-Tourismus in das benachbarte Ausland hat der Gesetzgeber mit dem neuen Führerscheinrecht seit dem 19. Januar einen Riegel vorgeschoben. Ausländische Fahrerlaubnisse gelten nicht mehr, wenn zuvor der deutsche Führerschein entzogen wurde.
Reisen im Ausland : Tipp´s vom Gutachter
Wer kennt nicht den Spruch " Andere Länder, andere Sitten ". Lassen Sie sich im Ausland nicht unnötig zur Kasse bitten. Verkehrsschilder kennt man kaum, hier sind die Fahrbahnmarkierungen zu beachten.
Verstöße werden schnell, mit erheblichen Busgeldern geahndet. Dabei muß man Wissen,daß die örtliche Polizei jeden Mietwagen unschwer erkennen kann.Hier geht man gezielt auf Urlauber aus.
Die Mautgebühren gleich an der Grenze entrichten,sonst kommt nach 10 Km die rote Kelle.
NEU * NEU * In den meisten Ländern ist bei einer Panne oder Unfall sofort eine Warnweste anzulegen ( für alle Insassen die das Fahrzeug verlassen).
Einen europäischen Unfallbericht bekommen Sie von Ihrem Gutachter,Versicherer oder vom ADAC.Ein Schutzbrief vermeidet Kosten und ist sehr hilfreich.
Auch im Ausland müssen Autofahrer bei Geschwindigkeitsverstößen mit Bußgeldern rechnen. Wer die wichtigsten Temporegeln in Europa kennt, schont die Reisekasse. Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club e.V. (ADAC) hat eine Übersicht der Höchstgeschwindigkeiten in den beliebtesten Urlaubsländern zusammengestellt. Innerhalb von Ortschaften fährt man in den meisten Ländern mit Tempo 50 richtig. Nur in Serbien und der Slowakei sind sogar 60 Stundenkilometer (km/h) erlaubt. In Polen variiert die Höchstgeschwindigkeit je nach Tageszeit: Von 5 bis 23 Uhr gilt Tempo 50, von 23 bis 5 Uhr Tempo 60.

ACHTUNG : Lassen Sie sich auf keinen Fall Ihren Reisepaß abnehmen
( wie z.B. in Balkanländern vorgekommen ).
Mietwagen:
Zu tausenden stehen Sie an den Straßenrändern. Meist von kleineren Vermietern werden Sie " Preiswert " angeboten.Abgefahrene Reifen, defekte Lichtanlagen,mangelhaftes Lenkverhalten sind die Folge von fehlender Wartung. Seien Sie skeptisch,ein tolles Aussehen und ein geringer KM-Stand garantiert noch lange nicht, daß Sie sich auf eine unbeschwerte Fahrt begeben können.Wollen Sie mit so einem fahren ???
Wenden Sie sich an die bekannten Vermieter oder fragen Sie ihre Reiseleitung.
Info: www.ADAC.de
Denken Sie an Ihre Urlaubskasse !
Auslandsunfall - Verhalten am Unfallort
Im einzelnen gilt deshalb Folgendes:
Wenn es gekracht hat, sichern Sie zuerst die Unfallstelle ab und kümmern Sie sich um Verletzte. Danach ist es unbedingt angebracht, sich die Adressen aller erreichbaren Unfallzeugen aufzunotieren. Nur so werden Sie später den Hergang des Unfalles der zahlungspflichtigen Versicherung gegenüber nachweisen können.
Sie sollten jedenfalls zumindest den Versuch machen, eine polizeiliche Aufnahme des Unfalles zu erreichen. In Deutschland kommt die Polizei nicht immer zum Unfallort. In den meisten anderen Ländern aber doch, wenn Sie nur hartnäckig genug darauf bestehen. Ohne polizeiliche Unfallaufnahme kommen Sie häufig bei ausländischen Versicherern gar nicht weiter. Haben Sie direkt nach dem Unfall ein "schlechtes Gewissen" und wollen Sie deshalb auf die Hinzuziehung der örtlichen Polizei lieber verzichten, sollten Sie gleich von vornherein mit einkalkulieren, daß dies auch den Verzicht auf jeglichen Schadenersatz bedeuten kann.
Lassen Sie sich vom Unfallgegner jedenfalls unter allen Umständen die Versicherungsgesellschaft und die Versicherungsschein-Nummer bekanntgeben. Anhand des gegnerischen Kennzeichens dauert die Ermittlung der Versicherungsgesellschaft beispielsweise in Balkanländern oft Monate. Das beste wäre, daß Sie sich die evtl. vorhandene grüne Versicherungskarte des Unfallgegners zeigen lassen und sich entweder die notwendigen Daten abschreiben oder aber den Gegner soweit bringen können, daß Sie diese Karte gleich behalten können. Sie hilft Ihnen zwar dann anschließend bei der Regulierung als Ausweis nicht viel. Die darin enthaltenen Daten sind aber für die Regulierung sehr wertvoll.
Zusammengefaßt:
Versuchen Sie alles und jedes so gut als möglich aktenkundig zu machen und irgendwie festzuhalten. Mit jeder zusätzlich gesicherten Tatsache erhöhen sich die Chancen, daß Ihr Schaden ersetzt wird. Wenn alles vergeblich ist,hier finden Sie HILFE.
Wird fortgesetzt !
http://www.verkehrsopferhilfe.de/