Hintergrund: Auslands-Fleppe

  • Wer in Deutschland ein schwerwiegendes Vergehen im Straßenverkehr begangen hatte und für längere Zeit seinen Führerschein verlor, hatte früher die Möglichkeit, diesen in einem anderen Land zu wiederholen, um auch hierzulande wieder am Straßenverkehr teilzunehmen.
  • Diesem so genannten Führerschein-Tourismus in das benachbarte Ausland hat der Gesetzgeber mit dem neuen Führerscheinrecht seit dem 19. Januar einen Riegel vorgeschoben. Ausländische Fahrerlaubnisse gelten nicht mehr, wenn zuvor der deutsche Führerschein entzogen wurde.

Reisen im Ausland : Tipp´s vom Gutachter

Wer kennt nicht den Spruch " Andere Länder, andere Sitten ". Lassen Sie sich im Ausland nicht unnötig zur Kasse bitten. Verkehrsschilder kennt man kaum, hier sind die Fahrbahnmarkierungen zu beachten.

Verstöße werden schnell, mit erheblichen Busgeldern geahndet. Dabei muß man Wissen,daß die örtliche Polizei jeden Mietwagen unschwer erkennen kann.Hier geht man gezielt auf Urlauber aus.

Die Mautgebühren gleich an der Grenze entrichten,sonst kommt nach 10 Km die rote Kelle.

NEU * NEU * In den meisten Ländern ist bei einer Panne oder Unfall sofort eine Warnweste anzulegen ( für alle Insassen die das Fahrzeug verlassen).


ACHTUNG : Lassen Sie sich auf keinen Fall Ihren Reisepaß abnehmen

( wie z.B. in Balkanländern vorgekommen ).

Mietwagen:

Zu tausenden stehen Sie an den Straßenrändern. Meist von kleineren Vermietern werden Sie " Preiswert " angeboten.Abgefahrene Reifen, defekte Lichtanlagen,mangelhaftes Lenkverhalten sind die Folge von fehlender Wartung. Seien Sie skeptisch,ein tolles Aussehen und ein geringer KM-Stand garantiert noch lange nicht, daß Sie sich auf eine unbeschwerte Fahrt begeben können.Wollen Sie mit so einem fahren ???

Wenden Sie sich an die bekannten Vermieter oder fragen Sie ihre Reiseleitung.

Info: www.ADAC.de

Denken Sie an Ihre Urlaubskasse !

 Hier finden Sie Hilfe ..... http://www.verkehrsopferhilfe.de/