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- Die fiktive Schadensabrechnung auf Gutachterbasis ist für manche Versicherungen immer noch ein Spiel, das mit Recht und Gesetz wenig zu tun hat. Experten, wie Hans-Jürgen Gebhardt vom Deutschen Anwaltverein, raten, sich nichts gefallen zu lassen.
Bleiben Sie locker,wir setzen uns für Sie ein,versprochen !

Hans-Jürgen Gebhardt, Deutscher Anwaltverein ( zitat ):
"Das ist zwar ein beliebtes Spiel, mit dem die Versicherer immer wieder versuchen, den Schadensersatzanspruch des Geschädigten zu kürzen. Allerdings ist vom BGH eindeutig entschieden, dass das nicht möglich ist. Der BGH sagt nämlich, wenn der Geschädigte sein Fahrzeug verkauft hat zu dem Preis, den der Sachverständige festgesetzt hat, dann darf ihm kein höherer Preis angerechnet werden. Er braucht vorher auch gar nicht den Versicherer zu informieren, er kann sofort verkaufen."
Letztlich steht fest: gegen die Streichungen der rsicherungen wEWeW
Wer sich billig abspeisen lässt, hat es offenbar nicht besser verdient und schaut in die Röhre.
Rechtsanwältin Sabine Schottstädt Home-Page : www.kanzlei-schottstaedt.de
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