Umgang mit der Versicherung : Bitte bis zum Ende lesen,spart Nerven und Geld

Niemals (!) aber wirklich niemals, die gegnerische Versicherung

um Rat fragen.



 Wer Ratschläge der gegnerischen Versicherung zur Unfallregulierung befolgt, begeht den größten Fehler, den man in der Unfallregulierung überhaupt begehen kann. Die gegnerische Versicherung ist ein Wirtschaftsunternehmen, das nur seinen Aktionären gegenüber verantwortlich ist und nicht Ihnen,dem Unfallopfer.

Je weniger die Versicherung aus dem Unfall zahlt, um so besser für die Versicherung und deren Aktionäre, und gleichzeitig um so schlechter für Sie.

Versicherungen sind zwangsläufig Gegner des Geschädigten, aber nie "fairer Partner".

Seien Sie skeptisch, wenn Ihnen die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte praktische Abwicklung des Unfallschaden anbietet. Geben Sie nicht Ihr Fahrzeug aus der Hand.                            
Wer im Schadenfall zahlen muss, wird immer versuchen, die eigenen Interessen durchzusetzen-oder ?


Unverschuldeter Autounfall - Ihre Rechte             

Wenn sie unverschuldet mit Ihrem KFZ in einen Verkehrsunfall geraten, haben Sie als Unfallgeschädigter folgende Rechte:

  • Nur die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass Ihnen die zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Die Beweissicherung der Schadenhöhe gewährleistet ebenfalls, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und gegebenenfalls beseitigt werden kann.
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Beauftragen Sie, falls Sie es noch nicht getan haben, spätestens jetzt einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen!

Ihre Rechte.

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Tipp: Auf Sachverständigenorganisationen, die häufig mit Versicherern zusammenarbeiten und Ihren Schaden möglicherweise geringer einschätzen, wie zum Beispiel DEKRA oder CarExpert u.a.

müssen Sie sich nicht verweisen lassen.

Es steht Ihnen zu, Ihr Fahrzeug in der von Ihnen gewählten Fachwerkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen. Hier wird Ihnen eine einwandfreie Reparatur garantiert. Die Versicherung kann nicht verlangen, dass Sie in eine andere Werkstatt, insbesondere eine Partnerwerkstatt der Versicherung, gehen. Wenn die Versicherung Druck auf Sie ausübt, verweisen Sie einfach auf Ihren Verkehrsanwalt.

Tipp: Die Versicherung hat kein Recht Ihnen vorzuschreiben, was Sie mit Ihrem beschädigten Fahrzeug machen und kann grundsätzlich auch keine Nachweise darüber verlangen, ob Sie repariert haben oder nicht.